Sollten Sie für einen Mandanten eine MWST-Periode, den Buchhaltungseinrichtungsassistenten oder die Geschäftsjahre, welche mit dem Assistenten geschlossen wurden, erneut öffnen wollen, kontaktieren Sie unseren Support.
Bitte erwähnen Sie in der E-Mail, um welchen Mandanten es sich handelt (Firmenname), was Sie gerne geöffnet haben wollen und um welche Periode es sich handelt.
Zum Beispiel:
- Mandant: Testfirma AG
- MWST Perioden: Q1/2022 und Q2/2022
Sie werden automatisch per E-Mail informiert, sobald die gewünschten Arbeiten ausgeführt werden konnten.
Wichtig! Bitte vergessen Sie nicht nach den Korrekturen / Anpassungen, die MWST, das Geschäftsjahr bzw. den Einrichtungsassistenten wieder zu schliessen.
MWST-Perioden öffnen
Wir sprechen hier von definitiv abgeschlossenen Mehrwertsteuerperioden.
Wenn wir MWST-Quartale/-Semester erneut öffnen, müssen wir zuerst das neuste, als abgerechnet markierte Quartal oder Semester, öffnen. Beispielsweise möchten Sie das Quartal 03/2021 öffnen, haben aber bereits das Quartal 04/2021 sowie das Quartal 01/2022 als abgerechnet markiert. Dann müssen wir die Quartale in der folgenden Reihenfolge öffnen:
- Q01 / 2022
- Q04 / 2021
- Q03 / 2021
Weil wir die MWST-Quartale jeweils neu berechnen, wenn diese geöffnet sind, kann es sein, dass sich die Zahlen auf Ihren MWST-Formularen und -Journalen verändern. Ist dies der Fall, müssten Sie eine Korrektur bei der ESTV (Eidgenössischen Steuerverwaltung) einreichen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre MWST-Formulare und -Journale abzuspeichern, bevor wir die MWST-Quartale/-Semester für Sie öffnen.
Wichtig! Alle MWST-relevanten Buchungen, welche nachträglich in eine bereits geschlossene MWST-Periode gebucht wurden, werden bei einer Wiederöffnung der MWST-Periode ins neu geöffnete MWST-Formular gebucht.
Alle Änderungen, die Sie an MWST-relevanten Buchungen in der wieder geöffneten Periode durchführen, werden die MWST verändern.
Sie sind für alle Änderungen, die durch die Wiederöffnung einer MWST-Periode entstehen, verantwortlich.
Abgeschlossenes Geschäftsjahr erneut öffnen
Wenn ein bereits abgeschlossenes Geschäftsjahr wieder geöffnet wird, können Sie anschliessend wieder Änderungen vornehmen und das Jahr erneut abschliessen.
Grundsätzlich hat das Öffnen von einem Geschäftsjahr keine Neuberechnung zur Folge, sollten Sie aber nochmals Anpassungen vornehmen, kann es sein, dass Sie den Erfolg (Gewinn oder Verlust) erneut verbuchen müssen - respektive korrigieren müssen.
Die Logik beim Öffnen eines Geschäftsjahres ist dieselbe wie bei der Mehrwertsteuer - heisst, wenn sie ein älteres Jahr wieder öffnen wollen, müssen sämtliche Jahre dazwischen auch geöffnet und wiederum geschlossen werden.
Wie Sie ein Geschäftsjahr öffnen können, erfahren Sie hier.
Einrichtungsassistenten öffnen
Der Assistent der Buchhaltung führt Sie in 8 Schritten durch die Einrichtung der Buchhaltung und wird nur einmalig zu Beginn der Arbeit mit bexio ausgeführt. Dieser Assistent ist besonders hilfreich, wenn Sie am Anfang der Zusammenarbeit mit bexio stehen. Er führt sie automatisch durch die Einrichtung der Stammdaten des Mandanten (Mehrwertsteuer, Kontenplan etc.). Auch können hier offene Debitoren und offene Kreditoren bei einer Übernahme erfasst werden aus dem Vorjahr, damit Zahlungen wiederum automatisch zugeordnet werden. Zudem wird die Schlussbilanz und die Erfolgsrechnung des Vorjahrs erfasst, damit Sie einerseits korrekte Saldovorträge in der Eröffnungsbilanz haben und einen Vorjahresvergleich bei den Berichten erhalten.
Der Assistent ist unter "Buchhaltung" - "Jahresabschluss" - "Bilanz und Erfolgsrechnung übernehmen" zu finden.
Mehr zum Assistenten erfahren Sie in diesem Beitrag: Buchhaltungsassistent (Einrichtung der Buchhaltung)