In der Lohnbuchhaltung gilt der Grundsatz: Sobald eine Lohnabrechnung abgeschlossen und ausgezahlt ist, sollte sie nicht mehr gelöscht oder geöffnet werden. bexio bietet Ihnen stattdessen die Funktion der nachträglichen Korrekturen.
Damit können Sie Anpassungen in einem vergangenen Monat vornehmen, die systemseitig automatisch in den nächsten offenen Lohnlauf übernommen und dort verrechnet werden.
Nachträgliche Korrekturen von Versicherungen
Funktionsweise
Nachträgliche Korrekturen können nur in bereits abgeschlossenen (Vor-)Monaten erfasst werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Monat auswählen
Navigieren Sie zu Lohnabrechnungen und wählen Sie den bereits abgeschlossenen Monat sowie den betroffenen Mitarbeitenden aus. Auf der rechten Seite finden Sie nun den Bereich «Korrekturen Abzüge».
2. Korrektur erfassen
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Klicken Sie auf die entsprechende Rubrik (z. B. «Korrekturen Abzüge»).
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Wählen Sie die gewünschte Lohnart [z.B. Korrektur KTG] aus.
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Erfassen Sie den Korrekturbetrag. Es gibt immer die Arbeitnehmer- sowie die Arbeitgeber-Seite.
Berechnungsformel für Versicherungen:
Die Korrektur ergibt sich aus der massgebenden Lohnsumme multipliziert mit der Differenz des Prozentsatzes:
Lohnsumme: CHF [Betrag] × Korrektursatz: [X] % = Korrekturbetrag: CHF [Betrag]

3. Automatischer Übertrag
Sobald Sie die Korrektur gespeichert haben, müssen Sie nichts weiter tun. bexio überträgt den Betrag automatisch in den nächsten offenen Monat. Dort wird die Differenz übersichtlich als Korrekturposition aufgeführt und bei der Auszahlung bzw. den Abzügen effektiv berücksichtigt.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Historie bleibt sauber: Der ursprüngliche Monat bleibt unverändert, was für die Revision und Buchhaltung essenziell ist.
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Automatische Verrechnung: Sie müssen im aktuellen Monat keine manuellen Berechnungen mehr anstellen; das System übernimmt den Wert aus dem Vormonat.
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Eingeschränkte Auswahl: Es stehen nur Lohnarten zur Verfügung, die für rückwirkende Korrekturen systemseitig zugelassen sind.
Tipp/Hinweis: Wenn Sie in abgeschlossenen Lohnabrechnungen zu viel abgezogen haben und die Abzüge korrigieren müssen, können Sie den Wert negativ eingeben.