Erhalten Sie als Arbeitgeber eine Pfändungs- und Anzeigeurkunde des Betreibungsamtes, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den darin festgelegten Betrag vom Lohn des Mitarbeitenden einzubehalten und direkt an das Betreibungsamt zu überweisen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Lohnpfändung korrekt in bexio hinterlegen und was dabei zu beachten ist.
1. Rechtliche Grundlagen
- Pfändbare Quote: Das Betreibungsamt ermittelt das Existenzminimum des Mitarbeitenden. Alles, was darüber liegt, bildet die pfändbare Quote.
- Auszahlung: Der gepfändete Betrag darf nicht an den Mitarbeitenden ausgezahlt werden, sondern muss zwingend an das Betreibungsamt überwiesen werden.
- Pflicht des Arbeitgebers: Sie haften als Arbeitgeber für die korrekte Abführung der Beträge gemäss der Verfügung.
2. Einrichtung in bexio
Da eine Lohnpfändung ein Abzug vom Nettolohn ist (nach Abzug von Sozialversicherungen und Steuern), wird sie in bexio als Netto-Abzug erfasst.
Schritte: Lohnart hinzufügen
- Öffnen Sie den aktuellen Lohnlauf des betroffenen Mitarbeitenden.
- Gehen Sie auf Mitarbeiter bearbeiten.
- In den Grundlohndaten suchen Sie die Lohnart 6300 Lohnpfändung aus und geben den Betrag der Pfändung ein.
- Nach erfolgreichem abspeichern wird diese Lohnart automatisch jeden Monat abgezogen.
- Wichtig: Da es sich um einen Abzug handelt, achten Sie darauf, dass der Betrag das Netto-Ergebnis reduziert.

3. Die Überweisung an das Betreibungsamt
bexio verbucht den Abzug auf der Lohnabrechnung. Die eigentliche Zahlung an das Amt müssen Sie jedoch separat auslösen:
- Zahlungsteil: Erstellen Sie im Bereich Banking eine manuelle Zahlung an das auf der Urkunde angegebene Konto des Betreibungsamtes.
- Referenz: Geben Sie zwingend die Referenznummer und den Namen des Mitarbeitenden an, damit das Amt die Zahlung zuordnen kann.
4. Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert bei Kurzarbeit oder Krankentaggeld?
Die Pfändung bezieht sich immer auf das tatsächlich erzielte Einkommen. Sinkt das Einkommen (z. B. durch Krankheit oder Unterbeschäftigung), müssen Sie prüfen, ob das Existenzminimum noch gewahrt ist. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall das zuständige Betreibungsamt.
Muss ich die Lohnpfändung jeden Monat neu eingeben?
Wenn diese als wiederkehrende Lohnart direkt im Mitarbeiterstamm unter «Grundlohndaten» hinterlegt ist, wird der Abzug in jedem neuen Lohnlauf automatisch berücksichtigt.
Ist die Lohnpfändung quellensteuerpflichtig?
Ja. Die Lohnpfändung wird vom bereits versteuerten Nettolohn abgezogen. Sie hat keinen Einfluss auf die Höhe der Quellensteuer oder der Sozialversicherungsbeiträge.
Hinweis: Dieser Artikel dient der technischen Unterstützung. Bei rechtlichen Fragen zum Existenzminimum oder bei Streitigkeiten über die Pfändungshöhe wenden Sie sich bitte an das zuständige Betreibungsamt oder Ihren Rechtsbeistand.