Bei einer 100% Lohnfortzahlung fallen auf die Versicherungsleistungen keine Sozialabzüge an. Damit der Mitarbeiter netto nicht mehr verdient als im gesunden Zustand, muss die Ersparnis bei den Sozialversicherungen über den Nettolohnausgleich wieder abgezogen werden. So bleibt das Netto-Einkommen für den Mitarbeiter unverändert.
In bexio Lohn gibt es keine standardisierte Lohnart für den Nettolohnausgleich. Sie können diesen jedoch ganz einfach über einen manuellen Workaround abbilden. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
1. Eigene Lohnart vorbereiten
Um die Übersichtlichkeit auf der Lohnabrechnung zu wahren, empfehlen wir, eine bestehende Lohnart umzubenennen oder zu kopieren:
- Navigieren Sie zu den Einstellungen Ihres Lohnmoduls und wählen Sie Lohnarten.
- Suchen Sie die Lohnart 1001 Monatslohn 2.
- Sie können diese entweder direkt in «Nettolohnausgleich» umbenennen oder die Lohnart kopieren und die Kopie entsprechend benennen.
- Weitere Details zur Verwaltung von Lohnarten finden Sie in unserem Beitrag Lohnarten bearbeiten.
2. Erfassung auf der Lohnabrechnung
Sobald die Lohnart vorbereitet ist, können Sie den Ausgleich im gewünschten Lohnlauf erfassen:
- Öffnen Sie den entsprechenden Lohnlauf und wählen Sie den Mitarbeiter aus.
- Klicken Sie auf «Lohnart hinzufügen» im Bereich Weitere Lohnbestandteile.
- Wählen Sie Ihre neu erstellte Lohnart «Nettolohnausgleich» aus.
- Geben Sie den Betrag als Minusposition ein (z. B. -150.00).
3. Wichtige Hinweise zur Berechnung
- Manuelle Kalkulation: Da es sich um eine manuelle Lohnart handelt, berechnet bexio den Korrekturbetrag nicht automatisch. Sie müssen den Differenzbetrag für den Nettolohnausgleich im Vorfeld selbst berechnen.
- Auswirkung: Durch die Erfassung als Minusposition wird der Bruttolohn entsprechend korrigiert, was sich wiederum auf die Basis der Sozialversicherungen und Steuern auswirkt.
WICHTIG:
Vertragliche Grundlage: Ein Nettolohnausgleich ist gesetzlich nur zulässig, wenn dies vertraglich vereinbart wurde (z. B. im Arbeitsvertrag, Personalreglement oder durch einen GAV). Wir empfehlen im Zweifelsfall eine Rücksprache mit Ihrem Treuhänder oder Rechtsbeistand.
Praxistipp
Da der Nettolohnausgleich oft komplexe steuerliche Auswirkungen hat (Brutto-Netto-Ausgleich), empfehlen wir, die manuelle Berechnung kurz durch Ihren Treuhänder validieren zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Abzüge korrekt berücksichtigt wurden.