Ausgangslage
Aufgrund regulatorischer Vorgaben und um den Anforderungen globaler Regulierungsbehörden bezüglich transparenter Überwachung und Unterbindung von Geldwäsche gerecht zu werden, werden strukturierte Adressangaben im Zahlungsverkehr verpflichtend. Der Schweizer Finanzplatz übernimmt diese Vorgaben für nationale und internationale Zahlungen. Dies hat Auswirkungen auf Zahlungspflichtige und Rechnungssteller, die auf strukturierte und vollständige Adressangaben umstellen müssen
Bei unstrukturierten Adressen im Banking Bereich sind Teile der Adresse (meist Hausnummer und Strasse oder Postleitzahl und Ort) in Adresszeilen zusammengefasst. Bei vollständig strukturierten Adressen sind diese aufgeteilt in spezifische, standardisierte Adressfelder wie bspw. Hausnummer oder Ort.
Ab Juli 2025 müssen Adressen vom Bankkonto im strukturierten Adressformat gespeichert werden. Das gilt für das Erstellen von neuen Bankkonten, wie auch für das Bearbeiten bestehender Konten.
Wenn Sie die Adresse noch nicht umgestellt haben, erhalten Sie einen Warnhinweis. Unter dem Button "Bankkonto bearbeiten" können Sie die Adresse anpassen.

Prüfen und Bearbeiten Sie die Adresse Ihres Bankkontos bis spätestens November 2025. Falls die Adresse vom Bankkonto ab November 2025 nicht strukturiert ist, ist es möglich, dass die Zahlungen Ihrer Endkunden an Sie aufgrund der strengeren Prüfungen durch die Bank zurückgewiesen werden. Wenn Sie auf Bankkonto bearbeiten klicken wird Ihnen grundsätzlich alles schon korrekt ausgefüllt und Sie müssen nur noch speichern.
