Nachträgliche und direkte Lohnkorrekturen erfassen
In bexio Payroll gilt der Grundsatz: Bereits abgeschlossene und ausbezahlte Lohnabrechnungen sollten grundsätzlich nicht mehr geöffnet werden.
Um Fehler aus vergangenen Monaten richtigzustellen oder Korrekturen vorzunehmen, stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung: Nachträgliche Korrekturen (automatische Übertragung in den Folgemonat) und Direkte Korrekturen (manuelle Erfassung im aktuellen Monat).
1. Nachträgliche Korrekturen (In abgeschlossenen Monaten)
Nutzen Sie diese Funktion, um Lohnarten in einem bereits abgeschlossenen Monat anzupassen. Das System überträgt die Differenz automatisch in den nächsten offenen Monat und verrechnet sie dort effektiv.
Verfügbare Lohnarten: Es können nur bestimmte Lohnarten nachträglich korrigiert werden (z. B. Quellensteuer, UVG-Beiträge, Bonuszahlungen).
1.Abgeschlossene Lohnabrechnung öffnen:
Navigieren Sie zu Lohn > Lohnabrechnungen und wählen Sie den betroffenen, bereits abgeschlossenen Monat des Mitarbeitenden aus.
2.Korrektur hinzufügen:
Auf der Lohnabrechnung finden Sie den Bereich «Nachträgliche Korrekturen». Wählen Sie aus, ob Sie eine Korrektur für den Lohn oder für Abzüge hinzufügen möchten.
3.Betrag eingeben & speichern:
Tragen Sie den Korrekturwert ein und speichern Sie die Lohnart.
4.Automatische Übertragung:
Die Korrektur wird nun automatisch in den nächsten offenen Monat übernommen und dort bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.
💡 Tipp: Zu viel abgezogene Beträge korrigieren (Negative Werte)
Haben Sie in einem Vormonat beispielsweise CHF 30.00 zu viel Abzüge berechnet und möchten diesen Betrag dem Mitarbeitenden im Folgemonat gutschreiben?
2. Direkte Korrekturen (Im nächsten offenen Monat)
Alle Korrekturen, die nicht über die Funktion «Nachträgliche Korrekturen» erfasst werden können, tragen Sie direkt in der Lohnabrechnung des aktuellen, offenen Monats ein.
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Fehlender oder zu viel bezahlter Lohn:
Fügen Sie auf der aktuellen Lohnabrechnung unter «Weitere Lohnbestandteile» die Lohnart Monatslohn 2 hinzu. Geben Sie einen positiven Betrag ein, um den Lohn zu erhöhen, oder einen negativen Betrag, um ihn zu reduzieren.
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Kranken- / Unfall-Taggelder (UVG/KTG):
Taggelder aus den Vormonaten erfassen Sie im aktuellen Monat direkt im Bereich «Abwesenheiten».
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EO-Taggelder & Mutterschaftsentschädigungen:
Diese tragen Sie im aktuellen Monat unter «Weitere Lohnbestandteile» ein.
Hinweis: Bei Unsicherheiten bezüglich der korrekten buchhalterischen Erfassung von Korrekturen empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Treuhänder.