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AHV-Beitragspflicht / Berechnung der AHV

Die AHV-Versicherung ist obligatorisch für Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz sowie für bestimmte im Ausland tätige Schweizer Bürger. Das Erwerbsortprinzip bestimmt die Unterstellung unter die Sozialversicherungen. Beiträge zur AHV/IV/EO sind alters- und statusabhängig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge. Für Selbständigerwerbende gilt eine sinkende Beitragsskala, für Nichterwerbstätige eine Beitragsbemessung nach Vermögen und Einkommen. Geringfügige Löhne unter CHF 2'500.00 sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers beitragspflichtig, ausgenommen in Privathaushalten und Kulturbereichen. Die Beitragssätze für 2026 sind tabellarisch aufgeführt.

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AHV-Beitragspflicht / Berechnung der AHV