Um den Grundsatz ordnungsmässiger Buchführung einzuhalten, müssen vor dem aktuellen Geschäftsabschluss frühere Geschäftsjahre abgeschlossen sein. Wenn Sie ein Geschäftsjahr abschliessen möchten, weisen wir Sie auf ältere, noch offene Geschäftsjahre hin.
Das bedeutet, wenn vorherige Geschäftsjahre sich im Status "Gesperrt" oder "Offen" befinden, müssen diese zuerst in chronologisch aufsteigender Reihenfolge (das älteste Geschäftsjahr zuerst) abgeschlossen werden.
