Hinweis: Die Dokumente stehen nur dann als Download zur Verfügung, sofern die Lohnabrechnungen im Status "Abgeschlossen" sind.
Lohnausweis
Pro Jahr (gewähltes Jahr beachten) können die Lohnausweise im PDF Format gedruckt werden. Die lohnrelevanten Daten werden automatisch abgefüllt. Unter dem Reiter "Dokumente" "Lohnausweise" haben Sie die Möglichkeit, die Lohnausweise sämtlicher Mitarbeitenden im PDF Format zu erstellen.

Praxistipp: Prüfen Sie vor dem Erstellen der Lohnausweise die zusätzlichen Angaben unter Unternehmen/Stammdaten/Angaben Lohnausweis.
Lohnkonto:
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Gesamtrekapitulation zeigt die Totalisierung aller berechneten Lohnarten pro Mitarbeiter und Jahr, bzw. über alle abgrechneten Lohnperioden innerhalb des Kalenderjahres.
Dieses Lohnkonto kann individuell für Angaben des durchschnittlichen Lohnes in Bezug auf Unfall- oder Krankentaggelder, Mutterschaftsentschädigung etc. eingesetzt werden.

Hinweis: Kann nur pro Kalenderjahr generiert werden. Bei Jahresüberschneidung, z.B. Juli - Juni, müssten die relevanten Lohnsummen über Excel gerechnet werden. Lohnabrechnungen:
Jahresverarbeitung
Am Ende des Kalenderjahres sind die gesetzlichen oder versicherungsvertraglichen obligatorischen Abrechnungen zu erstellen. Es handelt sich dabei um die Lohnbescheinigungen für AHV/ALV/IV/EO sowie für Versicherungsverträge der UVG, UVG-Z und KTG.
Dabei unterstützt Sie bexio mit folgenden Listen:
1. AHV-Lohnbescheinigung
: Lohndeklaration für die Ausgleichskasse aller verrechneten Löhne innerhalb eines Kalenderjahres
2. Ergänzung AHV-freie Personen
: Lohndeklaration für die Ausgleichskasse von Mitarbeitenden, die aufgrund der Eintrittsschwelle (ab 01. Januar nach dem 17. Geburtstag) nicht AHV-pflichtig sind oder bei Weiterbeschäftigung nach dem ordentlichen Pensionsalter (64 /65) vom Freibetrag profitieren.
3. FAK-Abrechnung:
Zur Kontrolle der bezogenen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie zur Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung (erhaltene und ausbezahlte Zulagen)
4. UVG-Abrechnung
: Lohndeklaration für die Unfallversicherungsgesellschaft (BU und NBU)
5. UVGZ-Abrechnung
: Lohndeklaration für die Unfallversicherungsgesellschaft im überobligatorischen Bereich
6. KTG-Abrechnung:
Lohndeklaration für die Krankentaggeldversicherung gemäss Versicherungsvertrag
Hinweis: Das AHV - Gesetz regelt die periodische Prüfung (AHV-Revision). Die zuständige Ausgleichskasse hat die Aufgabe, angeschlossene Arbeitgeber periodisch (z. B. alle 5 Jahre) auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren. Von daher sind oben genannten Lohnbescheinigungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Treuhänder gerne zur Verfügung.