Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, gelten besondere Regeln für die Sozialversicherungsbeiträge. In bexio können Sie flexibel steuern, ob der gesetzliche Freibetrag angewendet werden soll oder ob der Mitarbeitende freiwillig auf diesen verzichtet.
1. Der gesetzliche Standard (mit Freibetrag)
Mitarbeitende, die das Rentenalter erreicht haben und weiterarbeiten, profitieren von einem Freibetrag. Auf diesen Lohnteil müssen keine Beiträge an die AHV, IV und EO gezahlt werden.
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Freibetrag: CHF 1'400.00 pro Monat (bzw. CHF 16'800.00 pro Jahr).
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ALV-Pflicht: Diese entfällt für Rentner komplett, unabhängig von der Lohnhöhe.
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Beitragspflicht: Nur der Lohnanteil, der den Freibetrag von CHF 1'400.00 übersteigt, ist AHV/IV/EO-pflichtig.
2. Verzicht auf den Freibetrag (Volle AHV)
Seit der AHV-Reform (1. Januar 2024) haben Rentner die Möglichkeit, freiwillig auf den Freibetrag zu verzichten. Dies kann sinnvoll sein, um Beitragslücken zu schliessen oder die zukünftige Rente zu verbessern (bis zur Maximalrente).
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Voraussetzung: Der Mitarbeitende muss dem Arbeitgeber bis zur ersten Lohnauszahlung des entsprechenden Jahres mitteilen, dass er auf den Freibetrag verzichten möchte.
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Wirkung: Der gesamte Bruttolohn wird ab dem ersten Franken AHV-pflichtig.
3. Einstellungen in bexio vornehmen
Um die korrekte Abrechnung sicherzustellen, müssen Sie dies im Mitarbeiterprofil hinterlegen:
Schritt-für-Schritt:
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Gehen Sie zu Lohn > Mitarbeitende und wählen Sie die entsprechende Person aus.
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Öffnen Sie den Reiter Versicherungen.
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Scrollen Sie zum Bereich Sozialversicherungen / AHV.
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Hier finden Sie das Feld für die AHV-Beitragspflicht im Rentenalter:
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Option A (Standard): Wählen Sie "Freibetrag anwenden", wenn nur der Betrag über CHF 1'400.00 pflichtig sein soll.
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Option B (Verzicht): Wählen Sie "Auf Freibetrag verzichten", wenn der gesamte Lohn ab dem ersten Franken abgerechnet werden soll.
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Speichern Sie die Eingabe.
4. Wichtige Hinweise
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Unterjährige Änderung: Die Entscheidung (Freibetrag oder Verzicht) gilt in der Regel für das ganze Kalenderjahr. Eine Änderung während des Jahres ist nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Stellenantritt) möglich.
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Lohnausweis: bexio deklariert die Beiträge automatisch korrekt auf dem Lohnausweis, basierend auf Ihren Einstellungen.
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UVG/KTG: Die Versicherungspflicht für Unfall (UVG) und Krankentaggeld (KTG) bleibt bestehen, sofern das Reglement Ihrer Versicherung keine Altersgrenze vorsieht. Prüfen Sie hierzu Ihren Versicherungsvertrag.
Informieren Sie Ihre rentenberechtigten Mitarbeitenden rechtzeitig Ende Jahr über die Wahlmöglichkeit, damit Sie die Lohnbuchhaltung für das neue Jahr korrekt aufsetzen können.