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Automatische Verbuchung der Löhne

Dieser Text diskutiert zwei Methoden zur Buchung von Sozialversicherungsbeiträgen: entweder über Bilanz- und Erfolgsrechnung, wodurch diese stets aktuell sind, oder direkt über die Erfolgsrechnung, was bei manuellen Buchungen weniger Aufwand bedeutet. Es wird dringend empfohlen, die neue Funktion zur automatischen Übertragung in die Finanzbuchhaltung nicht zu nutzen, wenn zuvor direkt über die Erfolgsrechnung gebucht wurde. Ein Wechsel zur neuen Funktion sollte erst zum Beginn eines neuen Geschäftsjahres (z.B. 1. Januar 2019) erfolgen, um ein Buchhaltungschaos durch vermischte Methoden zu vermeiden.

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Automatische Verbuchung der Löhne